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Venenleiden
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Kompetent beraten.

Venenprobleme werden häufig unterschätzt!

Auf den ersten Blick erscheinen die Beschwerden harmlos: Schwere Füße, leichte Schmerzen, etwas Brennen. Für viele Betroffene ist das noch kein Grund, einen Arzt aufzusuchen. Doch Vorsicht: Die Folgen können dramatisch sein. Wer Venenbeschwerden nicht ernst nimmt, riskiert auf Dauer offene Wunden oder Thrombosen mit tödlichen Lungenembolien.

Venenerkrankungen sind weit verbreitet. Jeder achte Erwachsene hat eine chronische Venenerkrankung. Etwa 80.000 Deutsche leiden an einem offenen Bein. Das bedeutet ein Leben mit chronischen Schmerzen und enormen Verlust der Lebensqualität.

Leider wird den Venenerkrankungen immer noch zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. So sterben in Deutschland pro Jahr ca. 30 000 Menschen an einer Lungenembolie, eine Komplikation, die häufig aus einer Venenerkrankung entsteht.

Die Fachkräfte aus dem Sanitätshaus Zieger empfehlen: Gehen Sie frühstmöglich zum Spezialisten, also zum Venenfacharzt (Phlebologe). Bei rechtzeitiger Behandlung kann mit einfachen Behandlungsmethoden geholfen werden. Und keine Angst, die modernen Untersuchungstechniken sind vollkommen schmerzfrei und risikolos.

Der Weg zur erfolgreichen Therapie mit Kompressionsstrümpfen
Achtung: Stützstrümpfe sind nicht gleich medizinische Kompressionsstrümpfe. Medizinische Kompressionsstrümpfe werden im Gegensatz zu Stützstrümpfen im Sanitätshaus individuell angemessen und haben einen kontrollierten Druckverlauf, der an der Fessel am stärksten ist und nach oben hin abnimmt.

Eine gute Versorgung mit medizinischen Kompressionsstrümpfen bei Venenleiden ist die Summe unter dem Strich vieler wichtiger Einzelfaktoren: Voraussetzung ist zunächst, dass der Patient die Symptome erkennt und den Arzt aufsucht. Dieser stellt die Diagnose und trifft die Entscheidung über die Therapie. Verordnet der Arzt medizinische Kompressionsstrümpfe, geht der Patient mit dem Rezept ins Sanitätshaus, wo die Beinmaße genommen werden.

Er wird über entsprechende Hilfsmittel beraten, sodass er sich für ein Produkt entscheiden kann.

Aber: Mit diesem einen Mal ist es nicht getan – am Ende steht die Wiederversorgung, die von vielen Patienten nicht in Anspruch genommen wird. Ein häufiger Grund: Viele Patienten wissen nicht, dass sie alle sechs Monate zum Arzt gehen können, der bei Notwendigkeit über eine Wiederversorgung entscheidet.

Die Krankenkassen übernehmen dann auch einen Großteil der Kosten. Informationen machen Patienten mündig. Im Januar 2004 veröffentlichten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen eine Fortschreibung der Produktgruppe 17 im Hilfsmittelverzeichnis. Diese umfasst für die Verordnung medizinischer Kompressionsstrümpfe ein paar wichtige Punkte, die auch für den mündigen Venenpatienten Meilensteine zur wirksamen Versorgung sind.

Die Haltbarkeit medizinischer Kompressionsstrümpfe ist mit sechs Monaten offiziell anerkannt und schriftlich fixiert, d.h. dem Patienten steht alle sechs Monate eine Neuverordnung zu. Alle Kompressionsklassen, z. B. auch die Kompressionsklasse 1, können im Ermessen des behandelnden Arztes nach medizinischer Notwendigkeit verordnet werden. In Einzelfällen kann der Arzt eine Kombination verschiedener Kompressionsstrümpfe/-strumpfhosen verordnen. Ist der Patient z. B. nicht in der Lage, eine Kompressionsklasse 3 oder 4 anzuziehen, können alternativ zwei Kompressionsversorgungen niedrigerer Kompressionsklassen zum Übereinandertragen verordnet werden, um den medizinisch erforderlichen Kompressionsdruck zu erzielen.

Auch die Verordnung z. B. einer Kompressions-Caprihose mit einem Kompressions-Kniestrumpf findet explizit Erwähnung. Kompressionsstrümfe bieten erstklassige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie und tragen sich hervorragend.

Es gibt sie für alle Indikationen der Beinvenen. Trendfarben und Spitzenhaftbänder machen aus den gesunden Medizinprodukten darüber hinaus echte Hingucker, die als Kompressionsstrümpfe gar nicht mehr zu erkennen sind.

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