Colostoma (Dickdarmausgang)
Die Colostomie (griech. Colon = Dickdarm und Stoma = Öffnung) ist die häufigste Art der Stomaanlage. Darunter versteht man die Ausleitung des Dickdarms an die Hautoberfläche.
Bei einer Colostomie gibt es zwei Varianten der künstlichen Ausleitung: Die endständige Colostomie und die doppelläufige Colostomie.
Ein Colostoma kann aus unterschiedlichen Gründen angelegt werden:
Tumore im Dickdarmbereich
Aussackungen (Divertikel) am Dickdarm
Darmdurchbruch (Perforation) z.B. durch Verletzungen oder Strahlenschäden
Darmverschluss (Ileus)
Unzureichende Schließmuskelfunktion Kontrolle über die Stuhlentleerung ist nicht mehr vorhanden
Angeborene Fehlbildungen des Darms
Die entständige Colostomie ist meist eine endgültige Stomaanlage. Dabei wird häufig der Mastdarm komplett entfernt, seltener blind verschlossen (OP nach Hartmann). Der künstliche Ausgang wird im linken Unterbauch, meist im Bereich des S-förmigen Darmabschnitts angelegt. Dabei bleibt nahezu der gesamte Dickdarm erhalten, das heißt, seine Funktion ist kaum eingeschränkt. Der Stuhl hat in
der Regel die gleiche Beschaffenheit wie vor dem Eingriff.
Die doppelläufige Colostomie wird meist vorrübergehend (für einige Monate) angelegt, um tiefere Darmabschnitte ruhigzustellen. Die Ausleitung erfolgt im rechten oder linken Oberbauch. Der Darm wird in einer Schlinge durch die Bauchdecke gezogen, geöffnet und an der Bauchdecke fixiert. So entsteht ein zum Stoma hinführender und ein vom Stoma wegführender Darmteil mit dem Ziel, den wegführenden Abschnitt zu entlasten und ruhigzustellen.
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